Raumlufttechnische- & Klimaanlagen
Eine weitere Kernkompetenz der TPG –
Technische Prüfgesellschaft mbH liegt
auf dem Fachgebiet der maschinellen und
natürlichen Lüftung. Hierbei werden
öffentlich-rechtliche, hygienische,
energie-, arbeits- und
sicherheitstechnische Anforderungen
sowie baulich notwendige Abweichungen
bei der Beurteilung berücksichtigt.
Die einzelnen aufeinander abgestimmten
Leistungsschwerpunkte sind:
1. Beratung / Planprüfung
Die TPG – Technische Prüfgesellschaft
mbH führt beratende Unterstützung bei
der Entwicklung von Konzeptionen und
Entwürfen von technisch sinnvollen,
kostengünstigen und
öffentlich-rechtlichen Anforderungen
durch. Mit der Planvorprüfung (z.B.
Bauvorlagenprüfung) werden vor
Ausführung technische und
brandschutztechnische Unzulänglichkeiten
aufgezeigt, bewertet und auf sinnvolle
Änderungen hingewiesen.
2. Baubegleitende Prüfung
Parallel zur Errichtung der Anlagen wird
eine Prüfung der Ausführung auf
Qualitätsstandard, Übereinstimmung mit
den erteilten Genehmigungen sowie auf
Einhaltung der allgemeinen anerkannten
Regeln der Technik durchgeführt.
Beanstandungen und Abweichungen von
allgemeinen technischen sowie
bauaufsichtlichen Anforderungen sind
somit frühzeitig erkenn- und aufzeigbar,
so dass ein abnahmefähiger Zustand
erreicht werden kann.
3. Prüfung von neu errichteten sowie
bestehenden Anlagen
Durch die TPG – Technische
Prüfgesellschaft mbH werden die
Prüfungen der fertig gestellten Anlagen
unter Berücksichtigung der
Schnittstellen zu anderen Gewerken auf
der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen,
Genehmigungen sowie dem aktuellen Stand
der Technik durchgeführt. Die
Prüfergebnisse werden in Form eines
Gutachtens zur Vorlage bei der
jeweiligen Genehmigungsbehörde
dokumentiert.
Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA-Anlagen)
Eines der schwerpunktmäßig bearbeiteten
Gebiete der TPG – Technische
Prüfgesellschaft mbH sind die
Rauch- und Wärmefreihaltungsanlagen.
Hierbei bieten wir Bauherren,
Architekten und Fachplanern die
folgenden aufeinander abgestimmten
Leistungsphasen an:
- Abstimmung mit Behörden,
Architekten und Fachplanern zur
Rauch- und Wärmefreihaltung (z.B.
Festlegung von Detaillösungen)
- Rauchgasvolumenberechnung auf
der Grundlage von
Brandlastermittlungen mit
theoretischen Annahmen und / oder
Aufnahme von bestehende Brandlasten
- Bemessung von Rauch- und
Wärmefreihaltungsanlagen nach DIN
18232ff. sowie Drucklüftungsanlagen
- Vorprüfung von Konzeptionen zur
Rauchfreihaltung
- Baubegleitende Prüfung der
Rauch- und Wärmefreihaltungsanlagen
einschließlich Mängelfeststellung
- Abnahme der Funktion,
Abmessungen, Anlagenaufbau mit ihrem
Systemkomponenten sowie
Leistungsmessungen von maschinellen
RA-Anlagen
Rauchdruckanlagen (RDA-Anlagen)
Rauchschutzdruckanlagen (RDA) dienen im Brandfall der Rauchfreihaltung von Rettungswegen in vertikaler und horizontaler Richtung. Dazu gehören z.B. innen liegende Treppenräume mit oder ohne Vorraum, Sicherheitstreppenräume einschließlich Schleusen, Korridore und Flure, Rettungstunnel, Feuerwehraufzüge oder behindertengerechte Aufzüge mit Funktionserhalt. Weiterhin kommen RDA in Sonderbauten zum Einsatz, in denen sich bestimmungsgemäß viele Menschen aufhalten, wie Ausstellungs- und Messegebäude, Veranstaltungs- und Verwaltungsgebäude, Bahnhofsgebäude und Flughäfen, Hotels und Freizeitzentren, Einkaufs- und Erlebniszentren, Schulgebäude und Kindergärten, Großbauten mit multifunktionaler Nutzung sowie Sonderbauten, in denen sich im Brandfall Menschen nicht aus eigener Kraft retten können, wie z. B. Altenheime und Seniorenwohnheime, Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken, Behindertenschulen und -heime.
Nachfolgend wird die Funktionsweise einer RDA im Brandfall beschrieben:
Phase 1: Ein Brand bricht in einer Nutzungseinheit aus. Die Tür der Wohnung wird geöffnet. Die Nutzer der verrauchten Wohnung flüchten ins Treppenhaus. Rauch oder Brandgase können in den Flucht- und Rettungsweg eindringen. Phase 2: Rauchmelder erkennen den Brand und aktivieren die RDA oder ein Handmelder wird betätigt. Die Regel- und Steuereinheit der Schaltzentrale reagiert. Phase 3: Folgende Funktionen laufen gleichzeitig ab: der Zuluftventilator saugt Frischluft an und befördert sie in den Flucht- und Rettungsweg, der Antrieb im Dachbereich fährt das Fenster vollständig auf, bis dahin eingedrungener Rauch wird durch die von unten nach oben geführte Luftrichtung unmittelbar nach draußen befördert, die Luft im Flucht- und Rettungsbereich wird mit frischer Außenluft intensiv durchspült (Spülphase), die Alarmsirene ertönt, die Blitzleuchte blinkt, die Türschließer werden stromlos geschaltet, die Türen schließen, die Lüftungstaster werden deaktiviert. Phase 4: Nach der Spülphase wird die Druckregelung aktiviert, die Regelung baut einen Überdruck auf. Sobald die Brandgefahr behoben ist, lässt sich die Anlage wieder in den Überwachungszustand versetzen. Nach erfolgter Alarm-Auslösung werden alle Funktionen deaktiviert, die nicht sicherheitsrelevant sind.
RDA sind in der DIN EN 12101-6 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 6: Festlegungen für Differenzdrucksysteme geregelt. In Gebäuden in denen in einem Treppenraum RDA und RWA gleichzeitig installiert sind, ist sicherzustellen, dass bei Aktivierung der RDA die RWA-Auslösung übersteuert wird. Aus Sicht des RDA-Arbeitskreises sind RWA in druckbelüfteten Treppenräumen nicht sinnvoll.
Quelle: STG-Beikirch und Anwenderleitfaden Arbeitskreis RDA
Unsere Prüfsachverständigen beraten, prüfen mit langjähriger Erfahrung!
Brandschutzklappen und Brandschutzelemente
Eine Brandschutzklappe ist ein
sicherheitstechnisches Bauteil.
Brandschutzklappen werden aus Gründen
des Brandschutzes zwischen
Brandabschnitten in Wände und Decken
eingebaut. Im Normalbetrieb ist die
Brandschutzklappe geöffnet, um den
Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie
schließt im Brandfall automatisch und
verhindert somit die Ausbreitung von
Feuer und Rauch. Brandschutzklappen
werden aufgrund von durchgeführten
Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in
Übereinstimmung mit der EN 13501-3
klassifiziert.
In Deutschland ist eine Zulassung
durch das Deutsche Institut für
Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz
ist in den Bundesländern durch die
baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie
(M-LüAR) geregelt.
Verordnungen der
einzelnen Bundesländer, veröffentlicht
in den jeweiligen Gesetzes- und
Verordnungsblättern, regeln die
Vorgehensweise bei der Prüfung
gebäudetechnischer Anlagen und
Einrichtungen; dazu gehören auch
Brandschutzklappen. Diese Prüfungen
ersetzen nicht die vorstehend
beschriebenen Maßnahmen für die
Instandhaltung.
Geprüft werden diese haustechnische
Anlagen und Einrichtungen:
• vor der ersten Inbetriebnahme;
• in festgelegten Zeitintervallen nach
Inbetriebnahme;
• nach Änderungen.
Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA - Anlagen)
Damit im Brandfall die heißen Brand- und Rauchgase durch RWA-Öffnungen im Dach wirksam nach außen abgeleitet werden können, ist es u.a. wichtig, dass diese heißen Gase im Dachdurchdringungsbereich zumindest in der Flucht- und Angriffsphase keine weiteren Folgebrände erzeugen. In den Teilen 3 und 4 der DIN 18234 Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer - Brandbeanspruchung von unten sind zahlreiche Ausführungen von Dachdurchdringungen aufgeführt, die diese Anforderungen erfüllen. Man unterscheidet dabei kleine, mittlere (Lichtkuppeln) und große Dachdurchdringungen (Dachlichtbänder).
Als eine wesentliche Erkenntnis der Brandforschung zur Verbesserung des Brandschutzes kompletter Dächer ist festzuhalten, dass die vom Dachdecker traditionell gerne um die Dachdurchdringung herum in Stärke der Wärmedämmung verwendete Holzbohle brandschutz-technisch besonders kritisch zu bewerten ist. Im Stahltrapezprofildach sollte deshalb auf diese Holzbohle verzichtet werden. Aufsetzkränze z.B. aus Polyester mit einem angeformten wärmegedämmten Flansch bieten hier eine Alternative. Der Aufsetzkranz wird dabei direkt auf das Flächentragwerk aufgesetzt und der angeschnittene Profilhohlraum mit Profilfüllern geschlossen. Bedingt durch immer weiter zunehmende Dämmstärken bieten sich auch Aufsetzkränze aus Stahlblech an, die objektspezifisch in der je nach Höhe des Dachaufbaues notwendigen Aufsetzkranzhöhe gefertigt werden können. Auch bei dieser Lösung ist keine zusätzliche Holzbohle notwendig, und diese Aufsetzkranz-Varianten stehen auch mit bereits eingestellter Wärmedämmung zur Verfügung. Neben den üblichen Materialien für die Wärmedämmung bieten sich auch Lösungen mit außenseitig bitumenkaschierter Steinwolldämmung an.
Um ein Übergreifen des Feuers durch die Dachdurchdringung auf die Dachoberfläche zu vermeiden, sollten Dachbahnen möglichst nicht bis zur Oberkante der Aufsetzkränze hochgeführt, oder zumindest von dort mit einem Profil überdeckt werden. Die Ränder thermoplastisch wirkender Lichtkuppelhauben (z.B. aus Acrylglas) sollen in einem umlaufenden Profilrahmen eingefasst sein, um ein eventuell brennendes Abtropfen auf die Dachfläche zu vermeiden.
Thermoplastisch abschmelzende Lichtkuppelhauben wirken positiv, da auch nicht öffenbare Lichtkuppeln oder Lichtbänder nach entsprechender Temperatureinwirkung aufschmelzen und so eine thermische Entlastung für das Tragwerk des Gebäudes bewirken (Wärmeabzug).
Quelle: Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR), Detmold
CO-Warnanlagen und natürliche Garagenbe- und Entlüftungssysteme
Die Gaswarnanlage besteht aus Gasdetektor, Gaswarnzentrale und Alarmmittel, welche im Rahmen der Anforderungen an eine Gaswarnanlage entsprechend platziert, konfiguriert und justiert werden. Die Gaswarnzentrale verarbeitet die Signale der Gasdetektoren. Die Gaswarnzentrale steuert über potentialfreie Kontakte bzw. über analoge und digitale Signale externe Alarmmittel an oder löst vom Menschen unabhängige Gegenmaßnahmen aus (z.B. Auslösung Lüftung oder Abschaltung elektrischer Betriebsmittel). [Quelle: Wikipedia]
Neben der Prüfung klassischer CO-Warnanlagen erstellen wir Gutachten zu natürlich be- und entlüfteten Garagen bis hin zum 4wöchigen messtechnischen Nachweis (Dauermessung) in Garagen!
Unsere Prüfsachverständigen stehen Ihnen gern auch beratend in der Vorplanungsphase zur Seite!
Luft-Hygieneprüfungen nach VDI 6022
Hygiene-Erstinspektion
- Hygiene- Monitoring
- Überprüfung der Umsetzung der
Anforderungen der VDI 6022
hinsichtlich Planung, Fertigung und
Ausführung, bzw. des bis zur Prüfung
durchgeführten Betriebes.
Wiederholungs-Hygieneinspektionen
- Begehung der RLT-Zentrale
einschließlich aller Komponenten und
der von ihr versorgten Räume
- Messung physikalischer
Klimaparameter (nach VDI 6022 Blatt
3)
- Bestimmung des
Verschmutzungsgrades der
Lüftungskanäle durch Ermittlung der
Staubflächendichte(g/m²)
- Bestimmung des
Gesamtkeimgehaltes sowie der
Konzentration an Legionellen im
Umlaufwasser von Befeuchteranlagen
und Rückkühlwerken
- Untersuchungen mit
Oberflächenkeimzahlbestimmung (Schimmel-,
Hefepilz, Bakterien), evtl. auch
Luftkeimzahlbestimmung durchzuführen.
TPG-Mehrwert bei der Prüfung gemäß
VDI 6022!
Entsprechend der VDI 6022 sind
etwaige Schadstoffe nur qualitativ zu
bestimmen, dieser Qualitätsstandard
entspricht nicht den Vorstellungen der
TPG, so dass wir im Standard
grundsätzlich eine Bestimmung der
Schadstoffe durchführen, um so
erforderliche Reinigungen zielgerichtet,
sicher und deutlich kostenreduziert
umsetzen können!
Die TPG ist Mitglied im DFLW.
Energetische Inspektionen gem. Paragraph 12 EnEV
Betreiber und Inhaber von Gebäuden mit eingebauten Klimaanlagen, welche eine Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt haben, müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlagen durch berechtigte Personen durchführen lassen.
Gemäß der § 12, Abs. 2 Energetische Inspektion von Klimaanlagen umfasst die Inspektion Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Sie bezieht sich insbesondere auf
1.
die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind, insbesondere Veränderungen der Raumnutzung und -belegung, der Nutzungszeiten, der inneren Wärmequellen sowie der relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes und der vom Betreiber geforderten Sollwerte hinsichtlich Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit sowie Toleranzen, und
2.
die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten.