Raumluft- & Klimatechnik

Unsere Leistungsbereiche umfassen alle relevanten Prüfdienstleistungen, wodurch wir maßgeblich für die Sicherheit der Nutzer von Objekten und für die Rechtssicherheit für die Betreiber beitragen.
Unsere hoch spezialisierten und qualifizierten Mitarbeiter verfügen dabei über alle Zulassungen, um vom bauordnungsrechtlichen über die Zertifizierung zur Lufthygieneprüfung bis hin zur energetischen Inspektiona alle anfallenden Prüfdienstleistungen erbringen zu dürfen.
Raumlufttechnische- & Klimaanlagen
Eine weitere Kernkompetenz der TPG – Technische Prüfgesellschaft mbH liegt auf dem Fachgebiet der maschinellen und natürlichen Lüftung. Hierbei werden öffentlich-rechtliche, hygienische, energie-, arbeits- und sicherheitstechnische Anforderungen sowie baulich notwendige Abweichungen bei der Beurteilung berücksichtigt.

Die einzelnen aufeinander abgestimmten Leistungsschwerpunkte sind:

1. Beratung / Planprüfung

Die TPG – Technische Prüfgesellschaft mbH führt beratende Unterstützung bei der Entwicklung von Konzeptionen und Entwürfen von technisch sinnvollen, kostengünstigen und öffentlich-rechtlichen Anforderungen durch. Mit der Planvorprüfung (z.B. Bauvorlagenprüfung) werden vor Ausführung technische und brandschutztechnische Unzulänglichkeiten aufgezeigt, bewertet und auf sinnvolle Änderungen hingewiesen.

2. Baubegleitende Prüfung

Parallel zur Errichtung der Anlagen wird eine Prüfung der Ausführung auf Qualitätsstandard, Übereinstimmung mit den erteilten Genehmigungen sowie auf Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Beanstandungen und Abweichungen von allgemeinen technischen sowie bauaufsichtlichen Anforderungen sind somit frühzeitig erkenn- und aufzeigbar, so dass ein abnahmefähiger Zustand erreicht werden kann.

3. Prüfung von neu errichteten sowie bestehenden Anlagen

Durch die TPG – Technische Prüfgesellschaft mbH werden die Prüfungen der fertig gestellten Anlagen unter Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Gewerken auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen, Genehmigungen sowie dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt. Die Prüfergebnisse werden in Form eines Gutachtens zur Vorlage bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde dokumentiert.
Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA-Anlagen)
Eines der schwerpunktmäßig bearbeiteten Gebiete der TPG – Technische Prüfgesellschaft mbH sind die Rauch- und Wärmefreihaltungsanlagen. Hierbei bieten wir Bauherren, Architekten und Fachplanern die folgenden aufeinander abgestimmten Leistungsphasen an:
 
  • Abstimmung mit Behörden, Architekten und Fachplanern zur Rauch- und Wärmefreihaltung (z.B. Festlegung von Detaillösungen)
  • Rauchgasvolumenberechnung auf der Grundlage von Brandlastermittlungen mit theoretischen Annahmen und / oder Aufnahme von bestehende Brandlasten
  • Bemessung von Rauch- und Wärmefreihaltungsanlagen nach DIN 18232ff. sowie Drucklüftungsanlagen
  • Vorprüfung von Konzeptionen zur Rauchfreihaltung
  • Baubegleitende Prüfung der Rauch- und Wärmefreihaltungsanlagen einschließlich Mängelfeststellung
  • Abnahme der Funktion, Abmessungen, Anlagenaufbau mit ihrem Systemkomponenten sowie Leistungsmessungen von maschinellen RA-Anlagen
Rauchdruckanlagen (RDA-Anlagen)
Rauchschutzdruckanlagen (RDA) dienen im Brandfall der Rauchfreihaltung von Rettungswegen in vertikaler und horizontaler Richtung. Dazu gehören z.B. innen liegende Treppenräume mit oder ohne Vorraum, Sicherheitstreppenräume einschließlich Schleusen, Korridore und Flure, Rettungstunnel, Feuerwehraufzüge oder behindertengerechte Aufzüge mit Funktionserhalt. Weiterhin kommen RDA in Sonderbauten zum Einsatz, in denen sich bestimmungsgemäß viele Menschen aufhalten, wie Ausstellungs- und Messegebäude, Veranstaltungs- und Verwaltungsgebäude, Bahnhofsgebäude und Flughäfen, Hotels und Freizeitzentren, Einkaufs- und Erlebniszentren, Schulgebäude und Kindergärten, Großbauten mit multifunktionaler Nutzung sowie Sonderbauten, in denen sich im Brandfall Menschen nicht aus eigener Kraft retten können, wie z. B. Altenheime und Seniorenwohnheime, Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken, Behindertenschulen und -heime. Nachfolgend wird die Funktionsweise einer RDA im Brandfall beschrieben: Phase 1: Ein Brand bricht in einer Nutzungseinheit aus. Die Tür der Wohnung wird geöffnet. Die Nutzer der verrauchten Wohnung flüchten ins Treppenhaus. Rauch oder Brandgase können in den Flucht- und Rettungsweg eindringen. Phase 2: Rauchmelder erkennen den Brand und aktivieren die RDA oder ein Handmelder wird betätigt. Die Regel- und Steuereinheit der Schaltzentrale reagiert. Phase 3: Folgende Funktionen laufen gleichzeitig ab: der Zuluftventilator saugt Frischluft an und befördert sie in den Flucht- und Rettungsweg, der Antrieb im Dachbereich fährt das Fenster vollständig auf, bis dahin eingedrungener Rauch wird durch die von unten nach oben geführte Luftrichtung unmittelbar nach draußen befördert, die Luft im Flucht- und Rettungsbereich wird mit frischer Außenluft intensiv durchspült (Spülphase), die Alarmsirene ertönt, die Blitzleuchte blinkt, die Türschließer werden stromlos geschaltet, die Türen schließen, die Lüftungstaster werden deaktiviert. Phase 4: Nach der Spülphase wird die Druckregelung aktiviert, die Regelung baut einen Überdruck auf. Sobald die Brandgefahr behoben ist, lässt sich die Anlage wieder in den Überwachungszustand versetzen. Nach erfolgter Alarm-Auslösung werden alle Funktionen deaktiviert, die nicht sicherheitsrelevant sind. RDA sind in der DIN EN 12101-6 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 6: Festlegungen für Differenzdrucksysteme geregelt. In Gebäuden in denen in einem Treppenraum RDA und RWA gleichzeitig installiert sind, ist sicherzustellen, dass bei Aktivierung der RDA die RWA-Auslösung übersteuert wird. Aus Sicht des RDA-Arbeitskreises sind RWA in druckbelüfteten Treppenräumen nicht sinnvoll. Quelle: STG-Beikirch und Anwenderleitfaden Arbeitskreis RDA Unsere Prüfsachverständigen beraten, prüfen mit langjähriger Erfahrung!
Brandschutzklappen und Brandschutzelemente
Eine Brandschutzklappe ist ein sicherheitstechnisches Bauteil.

 

Brandschutzklappen werden aus Gründen des Brandschutzes zwischen Brandabschnitten in Wände und Decken eingebaut. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie schließt im Brandfall automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert.

In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.

Verordnungen der einzelnen Bundesländer, veröffentlicht in den jeweiligen Gesetzes- und Verordnungsblättern, regeln die Vorgehensweise bei der Prüfung gebäudetechnischer Anlagen und Einrichtungen; dazu gehören auch Brandschutzklappen. Diese Prüfungen ersetzen nicht die vorstehend beschriebenen Maßnahmen für die Instandhaltung.

Geprüft werden diese haustechnische Anlagen und Einrichtungen:

• vor der ersten Inbetriebnahme;
• in festgelegten Zeitintervallen nach Inbetriebnahme;
• nach Änderungen.

Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA - Anlagen)
Damit im Brandfall die heißen Brand- und Rauchgase durch RWA-Öffnungen im Dach wirksam nach außen abgeleitet werden können, ist es u.a. wichtig, dass diese heißen Gase im Dachdurchdringungsbereich zumindest in der Flucht- und Angriffsphase keine weiteren Folgebrände erzeugen. In den Teilen 3 und 4 der DIN 18234 Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer - Brandbeanspruchung von unten sind zahlreiche Ausführungen von Dachdurchdringungen aufgeführt, die diese Anforderungen erfüllen. Man unterscheidet dabei kleine, mittlere (Lichtkuppeln) und große Dachdurchdringungen (Dachlichtbänder). Als eine wesentliche Erkenntnis der Brandforschung zur Verbesserung des Brandschutzes kompletter Dächer ist festzuhalten, dass die vom Dachdecker traditionell gerne um die Dachdurchdringung herum in Stärke der Wärmedämmung verwendete Holzbohle brandschutz-technisch besonders kritisch zu bewerten ist. Im Stahltrapezprofildach sollte deshalb auf diese Holzbohle verzichtet werden. Aufsetzkränze z.B. aus Polyester mit einem angeformten wärmegedämmten Flansch bieten hier eine Alternative. Der Aufsetzkranz wird dabei direkt auf das Flächentragwerk aufgesetzt und der angeschnittene Profilhohlraum mit Profilfüllern geschlossen. Bedingt durch immer weiter zunehmende Dämmstärken bieten sich auch Aufsetzkränze aus Stahlblech an, die objektspezifisch in der je nach Höhe des Dachaufbaues notwendigen Aufsetzkranzhöhe gefertigt werden können. Auch bei dieser Lösung ist keine zusätzliche Holzbohle notwendig, und diese Aufsetzkranz-Varianten stehen auch mit bereits eingestellter Wärmedämmung zur Verfügung. Neben den üblichen Materialien für die Wärmedämmung bieten sich auch Lösungen mit außenseitig bitumenkaschierter Steinwolldämmung an. Um ein Übergreifen des Feuers durch die Dachdurchdringung auf die Dachoberfläche zu vermeiden, sollten Dachbahnen möglichst nicht bis zur Oberkante der Aufsetzkränze hochgeführt, oder zumindest von dort mit einem Profil überdeckt werden. Die Ränder thermoplastisch wirkender Lichtkuppelhauben (z.B. aus Acrylglas) sollen in einem umlaufenden Profilrahmen eingefasst sein, um ein eventuell brennendes Abtropfen auf die Dachfläche zu vermeiden. Thermoplastisch abschmelzende Lichtkuppelhauben wirken positiv, da auch nicht öffenbare Lichtkuppeln oder Lichtbänder nach entsprechender Temperatureinwirkung aufschmelzen und so eine thermische Entlastung für das Tragwerk des Gebäudes bewirken (Wärmeabzug). Quelle: Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR), Detmold
CO-Warnanlagen und natürliche Garagenbe- und Entlüftungssysteme
Die Gaswarnanlage besteht aus Gasdetektor, Gaswarnzentrale und Alarmmittel, welche im Rahmen der Anforderungen an eine Gaswarnanlage entsprechend platziert, konfiguriert und justiert werden. Die Gaswarnzentrale verarbeitet die Signale der Gasdetektoren. Die Gaswarnzentrale steuert über potentialfreie Kontakte bzw. über analoge und digitale Signale externe Alarmmittel an oder löst vom Menschen unabhängige Gegenmaßnahmen aus (z.B. Auslösung Lüftung oder Abschaltung elektrischer Betriebsmittel). [Quelle: Wikipedia] Neben der Prüfung klassischer CO-Warnanlagen erstellen wir Gutachten zu natürlich be- und entlüfteten Garagen bis hin zum 4wöchigen messtechnischen Nachweis (Dauermessung) in Garagen! Unsere Prüfsachverständigen stehen Ihnen gern auch beratend in der Vorplanungsphase zur Seite!
Luft-Hygieneprüfungen nach VDI 6022
Hygiene-Erstinspektion 
  • Hygiene- Monitoring
  • Überprüfung der Umsetzung der Anforderungen der VDI 6022 hinsichtlich Planung, Fertigung und Ausführung, bzw. des bis zur Prüfung durchgeführten Betriebes.

Wiederholungs-Hygieneinspektionen

 
  • Begehung der RLT-Zentrale einschließlich aller Komponenten und der von ihr versorgten Räume
  • Messung physikalischer Klimaparameter (nach VDI 6022 Blatt 3)
  • Bestimmung des Verschmutzungsgrades der Lüftungskanäle durch Ermittlung der Staubflächendichte(g/m²)
  • Bestimmung des Gesamtkeimgehaltes sowie der Konzentration an Legionellen im Umlaufwasser von Befeuchteranlagen und Rückkühlwerken
  • Untersuchungen mit Oberflächenkeimzahlbestimmung (Schimmel-, Hefepilz, Bakterien), evtl. auch Luftkeimzahlbestimmung durchzuführen. 
TPG-Mehrwert bei der Prüfung gemäß VDI 6022!

Entsprechend der VDI 6022 sind etwaige Schadstoffe nur qualitativ zu bestimmen, dieser Qualitätsstandard entspricht nicht den Vorstellungen der TPG, so dass wir im Standard grundsätzlich eine Bestimmung der Schadstoffe durchführen, um so erforderliche Reinigungen zielgerichtet, sicher und deutlich kostenreduziert umsetzen können!

 

http://www.dflw.info/fileadmin/templates/neu/images/logo.png

Die TPG ist Mitglied im DFLW.

Energetische Inspektionen gem. Paragraph 12 EnEV
Betreiber und Inhaber von Gebäuden mit eingebauten Klimaanlagen, welche eine Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt haben, müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlagen durch berechtigte Personen durchführen lassen. Gemäß der § 12, Abs. 2 Energetische Inspektion von Klimaanlagen umfasst die Inspektion Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Sie bezieht sich insbesondere auf 1. die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind, insbesondere Veränderungen der Raumnutzung und -belegung, der Nutzungszeiten, der inneren Wärmequellen sowie der relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes und der vom Betreiber geforderten Sollwerte hinsichtlich Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit sowie Toleranzen, und 2. die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten.

Unsere Leistungen in den Gewerken

  • Erstmalige und wiederholende Prüfungen von Sonderbauten entsprechend der
    Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO)
  • Planprüfungen / Beratung in der Planungsphase
  • Baubegleitende Prüfungen
  • Gutachten und Sondergutachten, sowohl gerichtlich als auch
    parteigutachterliche Stellungnahmen
  • Bestandsoptimierungen und Sanierungen im Bestand