Elektrotechnik
Unsere Leistungsbereiche umfassen alle relevanten
Prüfdienstleistungen, wodurch wir maßgeblich für die
Sicherheit der Nutzer von Objekten und für die
Rechtssicherheit für die Betreiber beitragen.
Unsere hoch spezialisierten und qualifizierten
Mitarbeiter verfügen dabei über alle Zulassungen, um vom
bauordnungsrechtlichen bis zu versicherungsrechtlichen
akkreditierten alle Leistungen erbringen zu dürfen.
Kaum ein anderes Gewerk der Gebäudetechnik befindet sich in einem so rasant wachsenden Anpassungsprozess aus Aufgaben und technisch erforderlichen Regeln. Die steten Wandlungen der Anforderungen wirken sich so rapide auf das DIN/VDE-Regelwerk aus, dass selbst Fachplaner es schwer haben, immer den aktuellen Regeln und ergänzenden Vorschriften zu folgen.
Bauherren und Architekten können sich bei Planung, Ausführung und Abnahme nicht mit diesen komplexen Regelwerken auseinandersetzen.
Die TPG – Technische Prüfgesellschaft mbH stellt ihnen neutrale und unabhängige Sachverständige zur Seite, die in allen Fragen beratend, prüfend und kontrollierend die Planung über die Ausführung bis zur Abnahme begleiten. Die TPG – Technische Prüfgesellschaft mbH sorgt für die erforderliche Betriebssicherheit, die mit geeigneten Messgeräten und Messverfahren nachgewiesen wird und bietet durch ihre umfassenden Prüfungen Schutz für Menschen, Tiere und Güter bei Feststellung etwa Fehler behafteter Starkstromanlagen.
Unsere Prüfsachverständigen verfügen
dabei neben den erforderlichen
baurechtlichen Zulassungen auch über die
VdS Anerkennung zur Prüfung von
elektrischen Anlagen gem. Klausel 3602!
Wir sichern die notwendige Qualität und
sorgen für uneingeschränkte Sicherheit
in Errichtung und Betrieb !
Sie dienen somit dem Schutz von Mensch und Tier und dem Gebäude selbst.
Insbesondere die immer umfangreicher werdenden elektrischen Anlagen und Einrichtungen, sowie die ständig wachsenden Anforderungen an die elektrische Versorgung von Gebäuden birgt ein sehr großes, häufig unterschätztes Gefahrenpotential einer möglichen Brandentstehung.
Aber welche Technik, welche Melder in Kombination mit welchen Gefahrenmeldeanlagen sind die richtigen? Die TPG – Technische Prüfgesellschaft mbH berät Bauherrn, Architekten und auch Fachplaner neutral und unabhängig, um die für das jeweilige Gebäude optimale Konfiguration zu erstellen.
Auf Basis Jahrzehnte langer Erfahrung helfen wir Gefahrenpotentiale zu erkennen und versetzen den Fachplaner in die Lage, geeignete Melder auszuwählen.
Wir prüfen die Planung, Ausführung und Funktion der Gefahrenmeldeanlage sowie der eingeleiteten Maßnahmen.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen…
Alle diese Anlagen benötigen für ihren Betrieb bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung eine weitere elektrische Energiezuführung.
Oft bewirken diese Ausfälle panische Reaktionen der Menschen in den Gebäuden, sie verlieren die Orientierung, was insbesondere in ausgedehnten Gebäudekomplexen verheerende Auswirkungen zur Folge haben kann.
Um die durch Ausfälle resultierenden Gefahren abwehren zu können, wurden Verordnungen, welche im Rahmen des Baurechts der Länder erlassen wurden, erarbeitet.
Für Bauherren und Architekten und auch Fachplaner ist es oft sehr schwierig diese unterschiedlichsten Anforderungen in Korrelation zur Planung, Ausführung und der Überführung in den Betrieb zu setzen. Schon bei der Planung und Errichtung eines Bauwerkes bieten wir gern unsere Erfahrungen, insbesondere auf diesem Gebiet beratend und prüfend an.
Wir betreuen so das gesamte Projekt zur Sicherheit der Menschen und Tiere und schützen somit natürlich auch das Gebäude selbst.
Nutzen Sie unsere Erfahrungen aus über 35 Jahren nationaler und internationaler Tätigkeit.
Auf Grundlage der DIN EN 1838 muss die Sicherheitsbeleuchtung gleichmäßig verteilt werden, das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke darf höchstens 40:1 betragen. Ebenso muss nach fünf Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke vorhanden sein, nach einer Minute 100 %.
Wir prüfen und sichern damit Funktion und Wirksamkeit und helfen damit im Ernstfall Leben zu retten!
Entgegen der langläufigen Meinung zählt
die Prüfung des Äußeren Blitzschutzes
von Gebäuden nicht zu den, durch
Prüfsachverständige verpflichtend
durchzuführenden Prüfungen.
Dennoch ist die Prüfung
verpflichtend! Vertrauen Sie unserer
mehr als 35jährigen Erfahrung!
Die Normenreihe EN 62305 besteht aus
vier Teilen:
Teil 1: Allgemeine Grundsätze
Teil 2: Risiko-Management
Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und
Personen
Teil 4: Elektrische und elektronische
Systeme in baulichen Anlagen
Sie bietet ein Gesamtkonzept zum
Blitzschutz und berücksichtigt:
die Gefährdung durch Blitzeinschläge
(direkt und indirekt) sowie den Strom
und das Magnetfeld des Blitzes,
die Schadensursachen (Spannungen,
Funkenbildung, Feuer, Explosion,
Überspannungen, mechanische und
chemische Wirkungen),
die zu schützenden Objekte (Personen,
Gebäude, Anlagen),
die Schutzmaßnahmen wie
Fangeinrichtungen, Ableitungen und
Schirmungen.[1]
Die IEC-Norm 62305 wurde im Dezember
2010 in vier Teilen veröffentlicht. Der
zweite Teil (EN 62305-2), der zunächst
in Europa nicht die erforderliche
Abstimmungsmehrheit erreicht hat, musste
vor der Veröffentlichung als DIN EN
62305-2; VDE 0185-305-2:2013-02 bei der
CENELEC nachgearbeitet werden.[2]
In Deutschland wurde die DIN EN 62305
zudem, weil sie Sicherheitsfestlegungen
über die Abwendung von Gefahren für
Menschen, Tiere und Sachen enthält, in
das VDE-Vorschriftenwerk unter VDE
0185-305 mit aufgenommen. Sie entfaltet
somit nach herrschender Rechtsprechung
die Vermutungswirkung, eine anerkannte
Regel der Technik zu sein.
Quelle: u.a. Wikipedia
Wegen des verstärkten Einsatzes von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (z. B. Metallkonstruktionen, Stahlbeton, bedampfte Glasscheiben), als auch veränderter Bauweisen (z. B. mehrere Tiefgeschosse, innenliegende Treppenräume usw.) kann der Funkverkehr stark eingeschränkt sein.
Physikalisch bedingt, treten massive Beeinträchtigungen (z. B. Reflexionen) der Ausbreitung von elektromagnetischen Wellen gegenüber dem Idealfall des freien Raumes auf.
Zur Durchführung einer effektiven Personenrettung, Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung sowie zur Sicherung der Einsatzkräfte (z. B. Übertragung von Notsignalen) ist durch geeignete technische Mittel (Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen) eine ausreichende Funkversorgung in solchen Objekten zu gewährleisten.
Aus einsatztaktischen Gründen ist es erforderlich, alle Objekte, für die eine Gebäudefunkanlage notwendig ist, grundsätzlich mit zwei BOS- Funkkanälen im 2 m-Band zu versorgen. Für eine sichere Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte und die Umsetzung des Funkkonzeptes der zuständigen Feuerwehr ist dies notwendig.
Weitere Informationen zu BOS - Anlagen finden Sie hier in der Technischen Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen.
Quelle : Technische Richtlinie für
BOS-Gebäudefunkanlagen
Zur Vervollständigung unseres
Leistungsangebotes bieten wir Ihnen
die Prüfung ortsfester, elektrischer
Betriebsmittel an!
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
Unsere Leistungen in den Gewerken
Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO)
parteigutachterliche Stellungnahmen