Elektrotechnik

Unsere Leistungsbereiche umfassen alle relevanten Prüfdienstleistungen, wodurch wir maßgeblich für die Sicherheit der Nutzer von Objekten und für die Rechtssicherheit für die Betreiber beitragen.
Unsere hoch spezialisierten und qualifizierten Mitarbeiter verfügen dabei über alle Zulassungen, um vom bauordnungsrechtlichen bis zu versicherungsrechtlichen akkreditierten alle Leistungen erbringen zu dürfen.

Allgemeine Elektroanlagen nach Baurecht und VdS
Elektrische Starkstromanlagen ziehen sich, wie das Nervensystem im menschlichen Körper, durch moderne Gebäude. Die Benutzung elektrischer Energie ist für uns alle selbstverständlich und sie stellt einen elementaren Faktor in dem Nutzwert eines Gebäudes dar. In dieser selbstverständlichen Nutzung elektrischer Energie liegt jedoch ein häufig unterschätztes Gefahrenpotential für die Nutzer eines Gebäudes und natürlich dem Gebäude selbst.

Kaum ein anderes Gewerk der Gebäudetechnik befindet sich in einem so rasant wachsenden Anpassungsprozess aus Aufgaben und technisch erforderlichen Regeln. Die steten Wandlungen der Anforderungen wirken sich so rapide auf das DIN/VDE-Regelwerk aus, dass selbst Fachplaner es schwer haben, immer den aktuellen Regeln und ergänzenden Vorschriften zu folgen.

Bauherren und Architekten können sich bei Planung, Ausführung und Abnahme nicht mit diesen komplexen Regelwerken auseinandersetzen.

Die TPG – Technische Prüfgesellschaft mbH stellt ihnen neutrale und unabhängige Sachverständige zur Seite, die in allen Fragen beratend, prüfend und kontrollierend die Planung über die Ausführung bis zur Abnahme begleiten. Die TPG – Technische Prüfgesellschaft mbH sorgt für die erforderliche Betriebssicherheit, die mit geeigneten Messgeräten und Messverfahren nachgewiesen wird und bietet durch ihre umfassenden Prüfungen Schutz für Menschen, Tiere und Güter bei Feststellung etwa Fehler behafteter Starkstromanlagen.


Unsere Prüfsachverständigen verfügen dabei neben den erforderlichen baurechtlichen Zulassungen auch über die VdS Anerkennung zur Prüfung von elektrischen Anlagen gem. Klausel 3602!

Wir sichern die notwendige Qualität und sorgen für uneingeschränkte Sicherheit in Errichtung und Betrieb !

Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Gefahrenmeldeanlagen sind elektrische Anlagen, die der Erkennung von Gefahren und der Einleitung von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung oder Eindämmung der Auswirkungen von entstehenden Gefahrenpotentialen dienen.
Sie dienen somit dem Schutz von Mensch und Tier und dem Gebäude selbst.

Insbesondere die immer umfangreicher werdenden elektrischen Anlagen und Einrichtungen, sowie die ständig wachsenden Anforderungen an die elektrische Versorgung von Gebäuden birgt ein sehr großes, häufig unterschätztes Gefahrenpotential einer möglichen Brandentstehung.

Aber welche Technik, welche Melder in Kombination mit welchen Gefahrenmeldeanlagen sind die richtigen? Die TPG – Technische Prüfgesellschaft mbH berät Bauherrn, Architekten und auch Fachplaner neutral und unabhängig, um die für das jeweilige Gebäude optimale Konfiguration zu erstellen.

Auf Basis Jahrzehnte langer Erfahrung helfen wir Gefahrenpotentiale zu erkennen und versetzen den Fachplaner in die Lage, geeignete Melder auszuwählen.

Wir prüfen die Planung, Ausführung und Funktion der Gefahrenmeldeanlage sowie der eingeleiteten Maßnahmen.

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen…
Sicherheitsstromversorgung und Netzersatzanlagen
Die dichten Bauweisen insbesondere in den Bereichen unserer Ballungszentren und Städte, wo sich Hochhäuser oft mit mehreren Untergeschossen, Versammlungsstätten, Mehrzweckhallen oder auch Sportarenen aneinanderreihen, lassen eine Nutzung ohne besondere technische Anlagen nicht mehr zu.

Alle diese Anlagen benötigen für ihren Betrieb bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung eine weitere elektrische Energiezuführung.

Oft bewirken diese Ausfälle panische Reaktionen der Menschen in den Gebäuden, sie verlieren die Orientierung, was insbesondere in ausgedehnten Gebäudekomplexen verheerende Auswirkungen zur Folge haben kann.

Um die durch Ausfälle resultierenden Gefahren abwehren zu können, wurden Verordnungen, welche im Rahmen des Baurechts der Länder erlassen wurden, erarbeitet.

Für Bauherren und Architekten und auch Fachplaner ist es oft sehr schwierig diese unterschiedlichsten Anforderungen in Korrelation zur Planung, Ausführung und der Überführung in den Betrieb zu setzen. Schon bei der Planung und Errichtung eines Bauwerkes bieten wir gern unsere Erfahrungen, insbesondere auf diesem Gebiet beratend und prüfend an.

Wir betreuen so das gesamte Projekt zur Sicherheit der Menschen und Tiere und schützen somit natürlich auch das Gebäude selbst.
 

Nutzen Sie unsere Erfahrungen aus über 35 Jahren nationaler und internationaler Tätigkeit.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es Personen, im Gefahrenfall einen Raum, einen Gebäudeabschnitt und/oder ein Gebäude sicher zu verlassen. Je nach Anforderung bzw. Arbeitsplatz kann dazu auch ein gefährlicher Arbeitsablauf vorher abgeschlossen werden.

Auf Grundlage der DIN EN 1838 muss die Sicherheitsbeleuchtung gleichmäßig verteilt werden, das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke darf höchstens 40:1 betragen. Ebenso muss nach fünf Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke vorhanden sein, nach einer Minute 100 %.

Wir prüfen und sichern damit Funktion und Wirksamkeit und helfen damit im Ernstfall Leben zu retten!
Blitzschutzanlagen
Der umfassende Blitzschutz ist international in der IEC 62305 und europäisch in der EN 62305 definiert. Im deutschsprachigen Raum wurde die EN gemäß den gemeinsamen Regeln der CEN/CENELEC durch Veröffentlichung eines identischen Textes mit nationalem Vorwort in die jeweiligen nationalen Normenwerke mit aufgenommen.


Entgegen der langläufigen Meinung zählt die Prüfung des Äußeren Blitzschutzes von Gebäuden nicht zu den, durch Prüfsachverständige verpflichtend durchzuführenden Prüfungen.

Dennoch ist die Prüfung verpflichtend! Vertrauen Sie unserer mehr als 35jährigen Erfahrung!

Die Normenreihe EN 62305 besteht aus vier Teilen:

Teil 1: Allgemeine Grundsätze
Teil 2: Risiko-Management
Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen

Sie bietet ein Gesamtkonzept zum Blitzschutz und berücksichtigt:

die Gefährdung durch Blitzeinschläge (direkt und indirekt) sowie den Strom und das Magnetfeld des Blitzes,
die Schadensursachen (Spannungen, Funkenbildung, Feuer, Explosion, Überspannungen, mechanische und chemische Wirkungen),
die zu schützenden Objekte (Personen, Gebäude, Anlagen),
die Schutzmaßnahmen wie Fangeinrichtungen, Ableitungen und Schirmungen.[1]

Die IEC-Norm 62305 wurde im Dezember 2010 in vier Teilen veröffentlicht. Der zweite Teil (EN 62305-2), der zunächst in Europa nicht die erforderliche Abstimmungsmehrheit erreicht hat, musste vor der Veröffentlichung als DIN EN 62305-2; VDE 0185-305-2:2013-02 bei der CENELEC nachgearbeitet werden.[2]

In Deutschland wurde die DIN EN 62305 zudem, weil sie Sicherheitsfestlegungen über die Abwendung von Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen enthält, in das VDE-Vorschriftenwerk unter VDE 0185-305 mit aufgenommen. Sie entfaltet somit nach herrschender Rechtsprechung die Vermutungswirkung, eine anerkannte Regel der Technik zu sein.

Quelle: u.a. Wikipedia

Gebäudefunkanlagen / BOS Anlagen
Eine sichere Kommunikation zwischen Feuerwehreinsatzkräften ist für den effektiven Feuerwehreinsatz und die Sicherheit der Einsatzkräfte maßgeblich. Hierzu setzt die für das Objekt örtlich zuständige Feuerwehr derzeit analoge BOS-Funkgeräte im 2 m-Band ein.

Wegen des verstärkten Einsatzes von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (z. B. Metallkonstruktionen, Stahlbeton, bedampfte Glasscheiben), als auch veränderter Bauweisen (z. B. mehrere Tiefgeschosse, innenliegende Treppenräume usw.) kann der Funkverkehr stark eingeschränkt sein.

Physikalisch bedingt, treten massive Beeinträchtigungen (z. B. Reflexionen) der Ausbreitung von elektromagnetischen Wellen gegenüber dem Idealfall des freien Raumes auf.
Zur Durchführung einer effektiven Personenrettung, Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung sowie zur Sicherung der Einsatzkräfte (z. B. Übertragung von Notsignalen) ist durch geeignete technische Mittel (Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen) eine ausreichende Funkversorgung in solchen Objekten zu gewährleisten.

Aus einsatztaktischen Gründen ist es erforderlich, alle Objekte, für die eine Gebäudefunkanlage notwendig ist, grundsätzlich mit zwei BOS- Funkkanälen im 2 m-Band zu versorgen. Für eine sichere Kommunikationsmöglichkeit der Einsatzkräfte und die Umsetzung des Funkkonzeptes der zuständigen Feuerwehr ist dies notwendig.

Weitere Informationen zu BOS - Anlagen finden Sie hier in der Technischen Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen.


Quelle : Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen

DGUV - Ortsfeste elektrische Betriebsmittel (ehem. BGV A3)
Die Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln ist im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk, der DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (ehemals BGV A3) geregelt.


Zur Vervollständigung unseres Leistungsangebotes bieten wir Ihnen die Prüfung ortsfester, elektrischer Betriebsmittel an!

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Unsere Leistungen in den Gewerken

  • Erstmalige und wiederholende Prüfungen von Sonderbauten entsprechend der
    Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO)
  • Planprüfungen / Beratung in der Planungsphase
  • Baubegleitende Prüfungen
  • Gutachten und Sondergutachten, sowohl gerichtlich als auch
    parteigutachterliche Stellungnahmen
  • Bestandsoptimierungen und Sanierungen im Bestand